Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern!
Ab jetzt besteht die Möglichkeit sich für den Musikschulunterricht im Schuljahr 2026/27 anzumelden. Wenn Sie Fragen zu einem Instrument oder dem Ablauf des Musikschulunterrichtes haben, melden Sie sich bitte entweder telefonisch unter
0676 724 49 59
oder per Mail
musikschule@spitz-wachau.at
Das Anmeldeformular kann auf der Homepage ausgefüllt oder heruntergeladen werden und ausgefüllt per Mail an musikschule@spitz-wachau.at oder per Post an Musikschule Jauerling-Wachau, 3620 Spitz, Hauptstr. 15A gesendet werden.
Information gemäß Artikel 13 DSGVO
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a) Name und Kontaktdaten des Musikschulleiters/der Musikschulleiterin
Mag. Maria Rupf, Hauptstr. 15A, 3620 Spitz
0676/724 49 59, musikschule@spitz-wachau.at
b) Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten der Musikschule (falls vorhanden) bzw. der Gemeinde/des Verbandes/des Vereins (nicht die Leiterin/der Leiter)
Gemeindeverband Musikschule Jauerling-Wachau, Hauptstr. 15A, 3620 Spitz
c) Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage
Die im Rahmen des Anmeldevorganges erhobenen personenbezogenen Daten der Schülerin/des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten werden zum Zwecke des Betriebs der Musikschule sowie der Erfüllung des damit verbundenen kulturellen und bildungspolitischen Auftrages, der gesetzlichen Bildungsdokumentation, sowie der Förderung des Musikschulwesens durch das Land NÖ und der Förderstelle des Landes NÖ für das NÖ Musikschulwesen verarbeitet.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Privatschulgesetzes 1962, des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz), des NÖ Musikschulgesetzes 2000, der Musikschulförderungsverordnung 2017, dem NÖ Musikschulplan, jeweils in der gültigen Fassung, sowie auf Grundlage des Organisationsstatuts für Niederösterreichische Musikschulen des Bundesministeriums für Bildung, des Musikschulstatuts, des abgeschlossenen Unterrichtsvertrages sowie der Einwilligungserklärung der Schülerin/des Schülers bzw. der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters.
d) Empfänger und Verarbeiter der Daten
Empfänger der Daten sind: der Musikschulverband, der Musikschulerhalter, die Musikschulleiterin, die unterrichtenden Musikschullehrkräfte, das Land NÖ sowie die Förderstelle des Landes NÖ für das NÖ Musikschulwesen, bit media education solutions GmbH, Kärntner Straße 337, A-8054 Graz, als EDV-Vertragspartner der Musikschule und Auftragsverarbeiter.
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a) Löschfristen gemäß Bildungsdokumentationsgesetz
2 Jahre nach dem Abgang der Schülerin/des Schülers von der Bildungseinrichtung gemäß § 8 (5) Bildungsdokumentationsgesetz
bildungseinrichtungsspezifische Personenkennzeichen (Matrikelnummer)
60 Jahre nach dem Abgang von der Bildungseinrichtung gemäß § 8 (5) Z 2 in Verbindung mit Anlage 1a
Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten
Kontaktdaten der Schüler- und Elternvertreter
andere für Vollzugsaufgaben an der Schule notwendige Daten gem. Anlage 1a
Daten im Zusammenhang mit der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler sowie in Zusammenhang mit der Durchführung von Aufnahms- und Eignungsprüfungen
für die Ausgestaltung der Unterrichtsordnung (etwa Klassenbildung, Stundenplan, Befreiungen, Anmeldung zum Betreuungsteil) erforderliche Daten
für die Ausstellung von Zeugnissen, Schulnachrichten und Schulbesuchsbestätigungen erforderliche Daten
Daten zur Beurteilung für Aufsteigen und Wiederholen von Schulstufen, Abschluss von Modulen sowie zur Feststellung der zulässigen Dauer des Schulbesuchs
zur Durchführung von abschließenden Prüfungen und Externistenprüfungen erforderliche Daten
7 Jahre gemäß § 212 Unternehmensgesetzbuch UGB
Rechenwerk (Rechnungen, Belege inkl. Bankverbindung)
b) Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung
Die Schülerin/der Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO gegenüber der Musikschulleiterin bzw. der/dem Verantwortlichen jederzeit das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung sowie Sperrung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragung.
c) Recht auf Widerruf der Einwilligung
Die Schülerin/der Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht die erteilte Einwilligung zur Nutzung ihrer personenbezogenen jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
d) Beschwerderecht
Die Schülerin/der Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzubringen. Dies ist die Datenschutzbehörde.
e) Gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Die Musikschule ist gesetzlich dazu verpflichtet, die angegeben Daten zu erheben und bereitzuhalten. Rechtsgrundlagen siehe Oben Punkt 1c.
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Beabsichtigt der/die Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Punkt 2 zur Verfügung.
Schulordnung
Unterrichtsbesuch
Die Schülerin/der Schüler hat den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen sowie sich gewissenhaft – den Übungsanweisungen entsprechend – vorzubereiten. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sorgen die Erziehungsberechtigten für den regelmäßigen und pünktlichen Unterrichtsbesuch der Schülerin/des Schülers sowie die gewissenhafte – den Übungsanweisungen entsprechende – Vorbereitung.
Unmündige minderjährige Schülerinnen und Schüler müssen von einer/einem Erziehungsberechtigten oder einer/einem Vertretungsbefugten zum Unterricht gebracht bzw. vom Unterricht abgeholt werden.
- Die Schülerin/der Schülerhat die Hausordnung zu beachten.
- Außerhalb der Unterrichtszeit besteht keine Aufsichtspflicht der Lehrenden.
- Eine Abmeldung bzw. Weitermeldung für das folgende Schuljahr erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der Schülerin/des Schülers bzw. – bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern – der Erziehungsberechtigten, die aus organisatorischen Gründen spätestens im Mai vor Beginn des neuen Schuljahres beim Musikschulerhalter einlangen muss.
Versäumte Unterrichtseinheiten
Die Schülerin/der Schüler ist verpflichtet, von einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtseinheiten die Lehrkraft oder die Schulleitung rechtzeitig zu verständigen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist dies Aufgabe der Erziehungsberechtigten.
Unterrichtseinheiten, die von der Schülerin/vom Schüler versäumt oder verspätet besucht werden, werden nicht nachgeholt.
Unterrichtsmittel
Die Schülerin/der Schüler hat die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen.
Schulgeldzahlungspflicht
- Der Schulerhalter hebt von allen Schülerinnen und Schülern ein Schulgeld als Entgelt für die Ausbildung an der Musikschule und als angemessenen Beitrag zu den Kosten der Musikschule ein.
- Ein Fernbleiben vom Unterricht entbindetnicht von der Verpflichtung zur Schulgeldzahlung.
- Die Schulgeldzahlungspflicht entfällt bei einer Abmeldung für das laufende Schuljahr nur bei Nachweis des Vorliegens schwerwiegender Gründe, wie insbesondere einer schweren Krankheit, eines sozialen Härtefalls oder der Verlegung des Wohnsitzes. Die Entscheidung darüber trifft der Schulerhalter.
- Ermäßigungen:
- Ab dem zweiten Kind bzw. dem zweiten Instrument gibt es eine Ermäßigung von 5%, ab dem dritten Kind bzw. dem dritten Instrument eine Ermäßigung von 10 %.
- Bei einem Schulgeldrückstand von mindestens drei Monaten kann eine Schülerin/ein Schüler ausgeschlossen werden.
- Das Schulgeld ist kein Monatshonorar, sondern ein Jahresschulgeld, welches sich aus 10 Monatsraten zusammensetzt.
| Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 24, monatlich | Ohne Förderung der Vereinsgemeinden, monatlich | Erwachsee ab 24, monatlich |
Einzelunterricht, 50’. | € 99,50 | € 199,-- | € 298,50 |
Einzelunterricht, 25’ | € 61,-- | € 122,-- | € 183,-- |
Einzelunterricht, 40’ | € 78,-- | € 156,-- | € 234,-- |
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| Block: € 78,-- |
2er – Gruppe, 50‘ | € 61,-- | € 122,-- |
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3er – Gruppe, 50‘ | € 51,-- | € 102,-- |
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2er – Gruppe, 40‘ | € 51,-- | € 102,-- |
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Musik. Früherziehung | € 36,-- | € 72,-- |
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Musikwerkstatt: 3er-Gruppe, 40‘/ 4er-Gruppe, 50‘ | € 36,-- | € 72,-- |
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Miete von Instrumenten und Entlehnung von Noten
- Bei Miete von Instrumenten muss die Schülerin/der Schüler bzw. bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Mietvertrag mit der Musikschule abschließen.
Die Leihgebühr für ein Instrument richtet sich nach dessen Anschaffungswert und wird pro Semester eingehoben. Teilnahmean Schulveranstaltungen
Die Schülerin/der Schüler hat grundsätzlich an Schulveranstaltungen teilzunehmen.
Unterrichtstage
Auf die unterrichtsfreien Tage und die Hauptferien findetdas NÖ Pflichtschulgesetz 2018, LGBl. Nr. 47/2018 in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß Anwendung.
Bei sonstigen Verhinderungen der Lehrkraft können die Stunden an einem anderen Tag nachgeholt werden.
Gemäß Statut der Musikschule werden je Schuljahr und Hauptfach mindestens 33 Wochenstunden gem. den Unterrichtsformen in § 7 Abs. 1 des Musikschulstatuts abgehalten. Sollte dies vonseiten der Musikschule aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich sein, wird eine Kompensation über die Schulgeldabrechnung durchgeführt.