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Anmeldung für das Schuljahr 2023/24

Du möchtest eines unserer Angebote näher kennenlernen, dann melde dich telefonisch bei der Lehrkraft und mach dir bis Freitag, 26. Mai 2023 einen Termin für eine Schnupperstunde aus. 

Alle Lehrerinnen und Lehrer geben gerne Auskunft und freuen sich über dein Interesse!

Allgemeine Anfragen können jederzeit an die Musikschule gerichtet werden:

0676 724 49 59

musikschule@wachau.at

Das Anmeldeformular kann auf der Homepage ausgefüllt oder heruntergeladen werden und ausgefüllt per Mail an musikschule@wachau.at oder per Post an Musikschule Wachau, 3620 Spitz, Hauptstr. 15A gesendet werden.

 

 

Information gemäß Artikel 13 DSGVO

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a) Name und Kontaktdaten des Musikschulleiters/der Musikschulleiterin 

Mag. Maria Rupf, Hauptstr. 22A, 3620 Spitz

0676/724 49 59, musikschule@wachau.at

b) Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten der Musikschule (falls vorhanden) bzw. der Gemeinde/des Verbandes/des Vereins (nicht die Leiterin/der Leiter)

Gemeindeverband Musikschule Wachau, Hauptstr. 22A, 3620 Spitz

c) Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage

Die im Rahmen des Anmeldevorganges erhobenen personenbezogenen Daten der Schülerin/des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten werden zum Zwecke des Betriebs der Musikschule sowie der Erfüllung des damit verbundenen kulturellen und bildungspolitischen Auftrages, der gesetzlichen Bildungsdokumentation, sowie der Förderung des Musikschulwesens durch das Land NÖ und der Förderstelle des Landes NÖ für das NÖ Musikschulwesen verarbeitet. 

Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Privatschulgesetzes 1962, des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz), des NÖ Musikschulgesetzes 2000, der Musikschulförderungsverordnung 2017, dem NÖ Musikschulplan, jeweils in der gültigen Fassung, sowie auf Grundlage des Organisationsstatuts für Niederösterreichische Musikschulen des Bundesministeriums für Bildung, des Musikschulstatuts, des abgeschlossenen Unterrichtsvertrages sowie der Einwilligungserklärung der Schülerin/des Schülers bzw. der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters.

d) Empfänger und Verarbeiter der Daten

Empfänger der Daten sind: der Musikschulverband, der Musikschulerhalter, die Musikschulleiterin, die unterrichtenden Musikschullehrkräfte, das Land NÖ sowie die Förderstelle des Landes NÖ für das NÖ Musikschulwesen, die Schiessel EDV Vertriebs GmbH, Nussdorferstraße 57, 1090 Wien, als EDV-Vertragspartner der Musikschule und Auftragsverarbeiter.

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a) Löschfristen gemäß Bildungsdokumentationsgesetz

2 Jahre nach dem Abgang der Schülerin/des Schülers von der Bildungseinrichtung gemäß § 8 (5) Bildungsdokumentationsgesetz

bildungseinrichtungsspezifische Personenkennzeichen (Matrikelnummer) 

60 Jahre nach dem Abgang von der Bildungseinrichtung gemäß § 8 (5) Z 2 in Verbindung mit Anlage 1a

Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten 

Kontaktdaten der Schüler- und Elternvertreter 

andere für Vollzugsaufgaben an der Schule notwendige Daten gem. Anlage 1a 

Daten im Zusammenhang mit der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler sowie in Zusammenhang mit der Durchführung von Aufnahms- und Eignungsprüfungen 

für die Ausgestaltung der Unterrichtsordnung (etwa Klassenbildung, Stundenplan, Befreiungen, Anmeldung zum Betreuungsteil) erforderliche Daten 

für die Ausstellung von Zeugnissen, Schulnachrichten und Schulbesuchsbestätigungen erforderliche Daten 

Daten zur Beurteilung für Aufsteigen und Wiederholen von Schulstufen, Abschluss von Modulen sowie zur Feststellung der zulässigen Dauer des Schulbesuchs 

zur Durchführung von abschließenden Prüfungen und Externistenprüfungen erforderliche Daten 

7 Jahre gemäß § 212 Unternehmensgesetzbuch UGB

                Rechenwerk (Rechnungen, Belege inkl. Bankverbindung)

b) Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung

Die Schülerin/der Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO gegenüber der Musikschulleiterin bzw. der/dem Verantwortlichen jederzeit das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung sowie Sperrung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragung.

c) Recht auf Widerruf der Einwilligung

Die Schülerin/der Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht die erteilte Einwilligung zur Nutzung ihrer personenbezogenen jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

d) Beschwerderecht

Die Schülerin/der Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzubringen. Dies ist die Datenschutzbehörde.

e) Gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Musikschule ist gesetzlich dazu verpflichtet, die angegeben Daten zu erheben und bereitzuhalten. Rechtsgrundlagen siehe Oben Punkt 1c.

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Beabsichtigt der/die Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Punkt 2 zur Verfügung.

Schulordnung

Unterrichtsbesuch

  1. Der Schüler/die Schülerin hat den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen sowie sich gewissenhaft - den Übungsanweisungen entsprechend - vorzubereiten. Bei minderjährigen Schüler*innen sorgen die Erziehungsberechtigten für den regelmäßigen und pünktlichen Unterrichtsbesuch sowie für die gewissenhafte - den Übungsanweisungen entsprechende - Vorbereitung. Die Schülerin/der Schüler hat die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen

  2. Noch nicht schulpflichtige Schüler*innen müssen von einem Erziehungsberechtigten oder von einer vom Erziehungsberechtigten als Vertreter bezeichneten Person zum Unterricht gebracht bzw. vom Unterricht abgeholt werden.

  3. Der Schüler/die Schülerin hat die Hausordnung zu beachten.

  4. Die Aufsichtspflicht des Musikschulpersonals erstreckt sich nur auf die Zeit des Unterrichtes und nur auf das Unterrichtslokal.

  5. Die Dauer des Schuljahres deckt sich mit dem Pflichtschuljahr. Hinsichtlich der schulfreien Tage sind die Bestimmungen für die Volks- und Mittelschulen maßgebend.

 

Versäumte Unterrichtseinheiten

Der Schüler/die Schülerin ist verpflichtet, von einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtseinheiten die Lehrkraft oder die Schulleitung rechtzeitig zu verständigen. Bei minderjährigen Schüler*innen ist dies Aufgabe der Erziehungsberechtigten.

Unterrichtseinheiten, die vom Schüler/Schülerin versäumt oder verspätet besucht werden, werden nicht nachgeholt.

 

Schulgeldzahlungspflicht

  1. Der Schulerhalter hebt von allen Schüler*innen ein Schulgeld als Entgelt für die Ausbildung an der Musikschule und als angemessenen Beitrag zu den Kosten der Musikschule ein.  Die Höhe, allfällige Ermäßigungen oder Erhöhungen des Schulgeldes sowie die  Einhebungsmodalitäten werden vom Schulerhalter gemäß § 6 des NÖ Musikschulgesetzes 2000 festgelegt.

Ein Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Verpflichtung zur Schulgeldzahlung.

  1. Die Schulgeldzahlungspflicht entfällt bei einer Abmeldung für das laufende Schuljahr nur bei Nachweis des Vorliegens schwerwiegender Gründe, wie insbesondere schwerer Krankheit oder Verlegung des Wohnsitzes. Die Entscheidung darüber trifft der Schulerhalter.

  2. Bei einem Schulgeldrückstand von mindestens drei Monaten kann ein Schüler/eine Schülerin ausgeschlossen werden.   

  3. Schulbeitrag: Jahresbeitrag (für mindestens 30 angebotene Einheiten pro Schuljahr), der monatlich pro Schüler*in (September bis Juni) eingehoben wird 

 

 

Kinder, Jugendliche 

und Erwachsene bis 24, monatlich

Ohne Förderung der Vereinsgemeinden, monatlich

Erwachsene ab 24, monatlich

Einzelunterricht, 50’.

€ 70,--

€ 140,--

€ 210,--

Einzelunterricht, 25’ 

€ 42,--

€ 84,--

€ 126,--

Einzelunterricht, 40’

€ 55,--

€ 110,--

€ 165,--

 

 

 

Block: € 55,--

2er – Gruppe, 50‘

€ 42,--

€ 84,--

 

3er – Gruppe, 50‘

€ 35,--

€ 70,--

 

2er – Gruppe, 40‘

€ 30,--

€ 60,--

 

Musik. Früherziehung

€ 25,--

€ 50,--

 

Musikwerkstatt:

3er-Gruppe, 40‘

4er-Gruppe, 50‘

€ 25,--

€ 50,--

 

 

Teilnahme an Schulveranstaltungen

Der Schüler/die Schülerin hat grundsätzlich an Schulveranstaltungen teilzunehmen. Fotos und Videos von den Veranstaltungen können auch für die Berichterstattung, die Homepage und für Werbemaßnahmen der Musikschule verwendet werden.